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Life Win 49
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Österreich
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Ihr Franz Hillbinger (Produktentwicklung)
Der Teilnehmer schließt sich mit den weiteren Teilnehmern untereinander zu einer ABGB-Gesellschaft zusammen, deren Zweck die Gewinnerzielung durch
Teilnahme der ABGB-Gesellschaft an gesetzlich zulässigen entgeltlichen und/oder unentgeltlichen Gewinnspielen, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen ist,
wobei die Gesellschafterstellung im Wege eines Treuhandverhältnisses durch einen Treuhänder ausgeübt wird.
Die Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti., Umut Mah. Seyran Cad. Derya Ap. 111B, Cankaya/Ankara, Turkey den im Folgenden geregelten
Bedingungen zum einen Verträge zwischen den einzelnen Teilnehmern der ABGB-Gesellschaft untereinander und erbringt darüber hinaus gegenüber den
einzelnen Teilnehmern und der ABGB-Gesellschaft die folgenden näher beschriebenen Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages unter
ausschließlicher Geltung der vorliegenden Bedingungen.
Soweit die nachstehenden Bedingungen keine besonderen Regelungen berücksichtigen, gilt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch
(ABGB). Geltung haben darüber hinaus ferner die Angaben und Regelungen in etwaigen Beteiligungsanträgen.
Der/Die Teilnehmer wird/werden im Folgenden kurz "Treugeber", die ABGB-Gesellschaften kurz "Life Win 49" genannt.
Die Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. wird durch den Treugeber bevollmächtigt, in dessen Namen einen Treuhänder auszusuchen, diesen zu bestellen, sowie einen Treuhandvertrag abzuschließen. Ferner wird Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. bevollmächtigt, die Gesellschafterverträge zur Gründung der Life Win 49 sowie die erforderlichen Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Treugeber und der Life Win 49 einerseits und der von ihm/ihr zu beauftragenden Dritten abzuschließen.
Der Treugeber beauftragt einen von der Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. ausgewählten und beauftragten Treuhänder, in eigenem Namen aber für Rechnung der Life Win 49,
Verträge mit jeweiligen Leistungsträgern, insbesondere mit den Gewinnspiel-, Lotterie- oder sonstigen Glücksspielanbietern abzuschließen.
Dabei obliegt die Auswahl der einzelnen Leistungsträger.
Mit Abschluss der Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern gilt der Gesellschaftszweck als erreicht, so dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Bei erneuten
Vertragsabschlüssen wird jeden Monat eine neue ABGB-Gesellschaft, wiederum nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen begründet.
Die Auseinandersetzung der Treugeber bestimmt sich hierbei nach den Regeln des ABGB, soweit in den vorliegenden Bedingungen nicht anders geregelt.
Etwa erzielte Erträge bzw. Gewinne des Life Win 49 gegenüber den Leistungsträgern ausschließlich durch den Treuhänder geltend gemacht. Sofern
hierzu oder zur Durchsetzung der Gewinnansprüche die Namen der Treugeber bekannt gegeben werden müssen, so ist der Treuhänder hierzu befugt.
Insbesondere ist er berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung und Erlangung der Gewinnansprüche vorzunehmen. Ist für die Geltendmachung,
Auszahlung oder Durchsetzung eines Ertragsanspruchs die Mitwirkung des Treugebers gleich aus welchem Grunde oder welcher Art notwendig oder die Vorlage
von bestimmten Unterlagen, so ist der Treugeber verpflichtet, die erforderliche Mitwirkungshandlung auf erstes anfordern des Treunehmers oder der
Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. zu leisten bzw. die erforderlichen Unterlagen beizubringen.
Ausgezahlte Erträge nimmt ausschließlich der Treuhänder oder ein von ihm beauftragter Dritter entgegen. Diese sind einem Treuhandkonto zuzuführen.
Etwa noch nicht geleistete Gebühren oder Anteilsvergütungen für die Beteiligung am Life Win 49 können mit Erträgen, die dem jeweiligen Treugeber
anteilsmäßig zustehen, verrechnet werden.
Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. sowie der Treuhänder sind zu allen Rechtsgeschäften und Handlungen befugt und berechtigt, die dem Gesellschaftszweck förderlich,
zweckmäßig oder dienlich sind oder sein können. Unter anderem können sie zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen
Gesellschaften begründen und aufheben.
Der Treugeber macht der Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. ein Angebot – auch telefonisch – auf Beteiligung an der Life Win 49. Der Treugeber ermächtigt
Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. das jeweils fällige Beteiligungsentgelt durch Lastschrift auch ohne dass es einer schriftlichen Einzugsermächtigung des Treugebers bedarf vom
gewünschten und angegebenen Bankkonto des Treugebers einzuziehen.
Der Vertrag kommt entweder durch schriftliche Bestätigung der Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung oder ohne dass es einer
schriftlichen Bestätigung bedarf – mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes zustande.
Die Beteiligung an Life Win 49 erfolgt jeweils mit einem Anteil. Das Beteiligungsentgelt pro Anteil entnehmen Sie bitte Ihrem Willkommensunterlagen. Im Anteilsentgelt sind die an die Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. zu entrichtenden Abschluss- und sonstigen Leistungsgebühren sowie das an den Treuhänder zu zahlende Treuhandentgelt enthalten. Das Beteiligungsentgelt ist monatlich jeweils bis zum ersten Kalendertag eines Monats fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
Sämtliche Ertragsansprüche eines Monats werden in voller Höhe an die Treugeber verteilt.
Der Treugeber erhält monatlich eine Benachrichtigung. Die abgerechneten Ertragsanteile werden gegebenenfalls nach erfolgter Abrechnung mit Rückständen
dem Treugeber gutgeschrieben und ausgezahlt.
Sollten Ansprüche in Sachwerten erzielt worden sein, so wird dessen erzielter Veräußerungswert zum Ansatz gebracht.
Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen schriftlich beanstandet worden sind. Die Frist beginnt 1 Woche ab dem jeweiligen
Abrechnungsdatum. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Beanstandung bei der Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti.. Über die vorliegende
Anerkennungsregelung wird die Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. den Treugeber in jeder Benachrichtigung jedoch gesondert hinweisen.
Der Vertrag gilt jeweils für drei Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren
Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer der Parteien
schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Vertragspartner.
Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde ist für
die Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. gegeben, wenn das Beteiligungsentgelt bei Fälligkeit nicht entrichtet worden ist oder im Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden
konnte oder etwa eingezogene Beträge rückwirkend zurückbelastet werden.
Sämtliche Ansprüche aus Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Treugebers gegenüber der Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monaten nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Premium Sistems Telekomünikasyon Limited Sti. geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtigungsschreibens.
Sollte eine oder mehrere Regelungen in den vorliegenden Bedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des ganzen
Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Falle eine solche Regelung Anwendung finden, die dem Sinn und Zweck sowie
dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Mündliche oder sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten sie getroffen worden sein, werden sie durch den vorliegenden Vertrag aufgehoben
bzw. ersetzt. Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien gilt Österreichisches Recht.
Die Vertragserklärung kann, unbeschadet der Bestimmung nach § 5e Absatz 2 KSchG innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B.
durch Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist erfolgt bei rechtzeitiger Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
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Bitte senden Sie Ihre Anfragen NICHT als Einschreiben!
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können die empfangenen Leistungen nicht zurückgewährt
werden, muss insoweit gegebenenfalls Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach
Absenden der Widerrufserklärung erfüllt werden.
Stand: Oktober 2015
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Quelle: http://www.e-recht24.de